Brückenfreiheit, Alte Brücke

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Die Alte Brücke ist die älteste Brücke Frankfurts und war bis Mitte des 19. Jahrhunderts die einzige steinerne Brücke am Unterlauf des Mains. Sie lag früher außerhalb der Stadtmauern. Daher galt dort auch nicht das Stadtrecht, sondern die sogenannte Brückenfreiheit. Sie hat nichts mit bürgerlichen Freiheitsrechten zu tun, sondern bezeichnet ein besonderes Gewohnheitsrecht. Abends wurden die Brückentore geschlossen, der Aufenthalt auf der Brücke war nachts strengstens untersagt. Die Brückenfreiheit war mit der Pflicht verbunden, auf der Brücke Frieden zu halten. Zuwiderhandlungen waren mit drakonischen Strafen belegt, wie die Illustration von Philipp Uffenbach von 1610 für den Frankfurter Brückenturm zeigt.

Alte Brücke
60594 Frankfurt am Main

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