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Zwangssterilisierung im Nationalsozialismus
5. November 2023 bis März 2024
Die genaue Zahl der Opfer ist unbekannt. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ trat 1934 in Kraft. Schon vor 1933 wurde – auch international – über Sterilisation diskutiert. Dass in der NS-Zeit ein Unrechtsgesetz erlassen wurde, welches die zwangsweise Sterilisation ermöglichte, geht auf die propagierte Unerwünschtheit der „Fortpflanzung Minderwertiger“ zurück. Die 1937 in Wiesbaden, Ludwigshafen und Koblenz organisierten Sterilisationen von Kindern deutscher Frauen und kolonialer Besatzungssoldaten aus der Zeit der Rheinlandbesetzung wurde in illegalen Geheimaktionen durchgeführt.
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